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Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung, Öffentliche Auflage

16. Oktober 2024

Revision Allgemeine Nutzungsplanung; Öffentliche Auflage von Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 21. Oktober bis am 19. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Alle Unterlagen sind auch auf www.gipf-oberfrick.ch/bnorevision einsehbar. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Naturschutz-, Heimatschutz- und Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat