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Verkehrsanordnung Begegnungszone Sägeweg

25. März 2025

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Begegnungszone Sägeweg Abschnitt Landstrasse bis Oberebnetstrasse. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen vom 28. März bis 28. April 2025 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat Gipf-Oberfrick) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat