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Leinenpflicht für Hunde

25. März 2025

Vom 1. April bis 31. Juli 2025 sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Die Hundehalter/innen werden ersucht, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere danken es Ihnen.

Gemeindekanzlei