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Hundekot, Hinweis an die Hundehaltenden

26. März 2025

Immer wieder wird festgestellt, dass vermehrt Hundekot liegengelassen wird. Gemäss Hundeverordnung Aargau sind Hundehaltende verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen (§ 5 Abs. 1 lit. d). Wer diese Aufnahme- und Entsorgungspflicht verletzt, kann gestützt auf das Polizeireglement mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Im ganzen Gemeindegebiet sind verschiedene Robidogs mit den «Entsorgungssäckli» vorhanden und werden regelmässig geleert. Die Hundehaltenden werden ersucht, den Hundekot ihres Hundes nicht liegen zu lassen, sondern korrekt zu entsorgen. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehaltenden, diese Bestimmungen zur Mithilfe der Sauberkeit im Dorf einzuhalten und dankt im Namen der Bevölkerung.

Gemeindekanzlei