Rechnung provisorische Steuern 2025 / Zinsregelung
Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 wurden Ende Februar versandt. Diese sind per 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin wird mit einem Vorauszahlungszins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %.
Abteilung Finanzen