Wasserzähler ablesen
Einmal im Jahr muss der Zählerstand für die Verrechnung des Wasserbezugs abgelesen werden. Aber auch bei einem Umzug ist es für die korrekte Abrechnung notwendig, den Zählerstand zu übermitteln.
Einmal im Jahr muss der Zählerstand für die Verrechnung des Wasserbezugs abgelesen werden. Aber auch bei einem Umzug ist es für die korrekte Abrechnung notwendig, den Zählerstand zu übermitteln.