Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Persönlicher Ausweis
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Informationen zum Kantonswechsel für Personen mit Schweizer Nationalität finden Sie hier.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |