Umzug
Werden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Gipf-Oberfrick wechseln?
Der Umzug innerhalb von Gipf-Oberfrick ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Damit der Umzug registriert werden kann, benötigt es folgende Angaben:
• Kopie MIetvertrag mit genauer neuer Wohnadresse
• Bezeichnung der Wohnung (z.B. 1. Stock/ rechts, 4.5 Zi-Wohnung)
• Umzugsdatum
• Name des Vormieters (falls bekannt)
Die Umzugsmeldung kann auch online erfolgen siehe eUmzug.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |