Kopfzeile

Inhalt

Sozialhilfe

Der Sozialdienst ist für die Gewährung von Sozialhilfe zuständig. Die Sozialhilfe, gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG § 4, bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sie umfasst immaterielle und materielle Hilfe.
Materielle Hilfe wird auf Gesuch hin in der Regel durch Geldleistungen oder durch Erteilung von Kostengutsprachen gewährt (SPG §9). Die immaterielle Hilfe gemäss SPG §8 umfasst insbesondere Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen.
Der Sozialdienst bietet daher Beratung an bei persönlichen, familiären und finanziellen Problemen. Weitere Aufgabenbereiche umfassen den Abschluss von Unterhaltsverträgen, Besuchsrechtsregelungen, die Abklärung im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich, Budgetberatung und finanzielle Überbrückungsleistungen. Er leistet zudem Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe sowie Elternschaftsbeihilfe.

 

Zugehörige Objekte