Beglaubigung Unterschriften / Kopien
• persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
• vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
• die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)
Die Gemeindekanzlei kann zudem Beglaubigungen von Kopien ausstellen. Wir bitten Sie dazu, dass Original-Dokument mitzubringen - die Kanzlei wird anschliessend die Kopie erstellen und beglaubigen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |