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Heimatschein

Der Heimatschein wird vom Regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes augestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.

Spätestens bei Volljährigkeit oder mit dem Wegzug aus der Heimatgemeinde wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung bei der Abteilung Einwohnerdienste benötigt.

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