Feuerungskontrolle
Die Gemeinden sind verantwortlich, dass die ihnen zugewiesenen Feuerungsanlagen ordnungsgemäss installiert, abgenommen, periodische kontrolliert, saniert und registriert werden. Die Gemeinden bestimmen dafür einen Feuerungskontrolleur. Der Gemeinderat hat Herrn Paul Herzog, Frick für die Gemeinde Gipf-Oberfrick als Feuerungskontrolleur bestimmt.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern diese anerkannt und registriert ist.
Die Kosten für die Feuerungskontrolle werden gemäss geltendem Tarif berechnet. Der Feuerungskontrolleur kann dazu nähere Auskunft geben.
Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen der Feuerungskontrolleur und Brandschutzbeauftragte gerne Auskunft:
Paul Herzog, Gänsacker 28A, 5070 Frick, Tel. 062 871 78 74
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 865 80 40 | kanzlei@gipf-oberfrick.ch |