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Feuerungskontrolle

Seit dem 1. Januar 2009 sind Kleinholzfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminées, Holzkochherde, Holzöfen aller Art und Stückholz- oder Schnitzelheizungen) bis 70kW nach Art. 13 Abs. 3 der Luftreinhalteverordnung zu kontrollieren. Ziel der Kontrollen ist es, die Emissionen aus den Feuerungsanlagen, insbesondere Feinstaub, Kohlenmonoxid und unverbrannte organische Verbindungen zu senken und damit die lokale Luftqualität zu verbessern.

Die Gemeinden sind verantwortlich, dass die ihnen zugewiesenen Feuerungsanlagen ordnungsgemäss installiert, abgenommen, periodische kontrolliert, saniert und registriert werden. Die Gemeinden bestimmen dafür einen Feuerungskontrolleur. Der Gemeinderat hat Herrn Paul Herzog, Frick für die Gemeinde Gipf-Oberfrick als Feuerungskontrolleur bestimmt.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern diese anerkannt und registriert ist.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle werden gemäss geltendem Tarif berechnet. Der Feuerungskontrolleur kann dazu nähere Auskunft geben.

Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen der Feuerungskontrolleur und Brandschutzbeauftragte gerne Auskunft:
Paul Herzog, Gänsacker 28A, 5070 Frick, Tel. 062 871 78 74

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